Die Tollwut ist meist die Erkrankung, die viele Besitzerinnen und Besitzer als erstes im Kopf haben, wenn es um die Impfung von Hund und Katze geht.
Wir möchten die neueste Aktualisierung der Impf-Leitlinie für Kleintiere zum Anlass nehmen, um die heutzutage geltenden Erkenntnisse hinsichtlich dieser Impfungen bei Hunden und Katzen mit euch zu teilen.
Die Tollwut ist eine Viruserkrankung, welche über Bisse oder Läsionen der Haut in den Körper eindringen kann und das zentrale Nervensystem befällt. Nach einer Inkubationszeit (also von Ansteckung bis Ausbruch der Erkrankung) vergehen in der Regel 2-8 Wochen bis es dann schließlich zu zentralnervösen Erscheinungen beginnend mit Unruhe und Speicheln, dann zu Krämpfen und schließlich dem sicheren Tod kommt. Den letzten dokumentierten Tollwutfall in Deutschland gab es 2006. Seit 2008 gilt Deutschland offiziell als Tollwut-frei und dank konsequenter Impfpraxis ist das auch in den meisten europäischen Ländern so.
Die ständige Impfkommission der Veterinärmedizin hat in ihren aktuellen Impfempfehlungen deshalb die flächendeckende Impfung von Hunden und Katzen als nicht mehr erforderlich eingstuft. Lediglich für grenzüberschreitende Reisen ist die Impfung weiterhin notwendig.
Man könnte jetzt aufhören zu lesen und die Tollwut-Impfung ad acta legen. Allerdings schreibt die StiKo-Vet „sieht die nationale Tollwutverordnung zum Schutz von Menschen und Tieren bislang unverändert massive, behördliche Maßnahmen für den theoretisch möglichen Fall vor, dass ein nicht gegen Tollwut geimpfter Hund mit einem tollwütigen oder seuchenverdächtigen Tier in Kontakt kommt. Geimpfte Hunde dürfen in diesem Fall dagegen unter behördlicher Beobachtung zu Hause gehalten werden.“ Wie sie richtig schreiben ist das durchaus ein theoretisches Konstrukt, allerdings erleben wir – vor allem in Corona-Zeiten – einen massenhaften, häufig illegalen Hundeimport aus unter anderem Ländern, in denen die Tollwut durchaus noch eine Rolle spielt. Des Weiteren ist die Mitnahme der Vierbeiner in den Urlaub oft selbstverständlich geworden, wofür beim Grenzübertritt neben dem Mikrochip, einem EU-Heimtierausweis auch eine gültige Tollwut-Impfung von Nöten ist.
Allerdings möchten wir an dieser Stelle betonen, dass eine einmalige Impfung bei Hunden und Katzen ab der 12. Woche vollkommen ausreichend ist, um einen dreijährigen Schutz zu bieten. Grundimmunisierungen, also Wiederholungsimpfungen nach einigen Wochen oder einem Jahr, wie wir sie bei anderen Impfungen vorzunehmen haben, sind bei der Tollwut-Impfung schon seit einiger Zeit nicht mehr nötig.
Das Fazit also:
1) eine flächendeckende Impfung gegen Tollwut ist nicht mehr nötig
2) wer mit seinem Vierbeiner ins Ausland verreisen möchte, braucht unbedingt eine gültige Tollwut-Impfung und zwar mindestens drei Wochen vor dem Urlaub, einen Mikrochip und einen EU-Heimtierausweis
3) sollte es zum Seuchenfall kommen, sind geimpfte Tiere deutlich besser gestellt
Wer aus diesem Text herauslesen möchte, dass ein Hund nicht mehr geimpft werden muss, sollte an dieser Stelle gewarnt sein: wir reden hier von der Tollwut-Impfung! Leider haben wir andere Erkrankungen die eine sehr große Rolle in der alltäglichen Tierarztpraxis einnehmen und gegen deren Bekämpfung wir nur Impfungen zur Verfügung haben und auch diese nur dann funktionieren, wenn eine ordentliche, fristgerechte Grundimmunisierung durchgeführt wurde. Ihr seht, die Impfungen laufen nicht nach einem 0815-Schema, sondern sollten individuell (Risiko, Alter, Gesundheitszustand) angepasst werden. Und das Wichtigste an der Impfung ist der jährliche Check eurer Lieblinge, denn hier können Erkrankungen und Probleme frühzeitig erkannt und gegebenenfalls therapiert werden.