Kardiologische Abklärung – Herzultraschall

Wir freuen uns, dass die Kardiologin Dr. Estelle Henrich (www.kleintierkardiologie-giessen.de) nun schon seit über 2 Jahren regelmäßig die Herzabklärung von Hunden und Katzen auch bei uns in der Praxis anbietet.

Wir empfehlen eine solche Herzabklärung, wenn bei der Auskultation (dem Abhören mit dem Stethoskop) ein Herzgeräusch, Herzrhythmusstörungen oder andere Auffälligkeiten festgestellt wurden. Besonders vor einer anstehenden Narkose sollte diese Abklärung im Vorhinein geschehen, um das Narkoserisiko abschätzen, ggf. eine medikamentelle Therapie des Herzens einleiten und das Narkosemanagement umstellen zu können.

Die Abklärung beinhaltet zunächst ein Vorgespräch, die Auskultation (also das Abhören des Herzens) und ein Herzultraschall bei welchem parallel ein EKG mitläuft. Wir bieten in unserer Praxis zwar reguläre Ultraschallabklärungen des Abdomens (des Bauches) an, aber für das Herz sollte man einen spezialisierten Kardiologen zu Rate ziehen, wie in der Humanmedizin auch. Aufgrund der Größe der Herzen von Hunden und Katzen sind millimetergroße Unterschiede bereits ausschlaggebend, ob das Herz gesund ist oder nicht. Dafür wird spezielles Equipment und Fachwissen benötigt.

Während des Ultraschalls werden die Vorhöfe und Kammern des Herzens und der Herzmuskel ausgemessen. Die vier Herzklappen werden beurteilt (je eine Klappe zwischen dem rechten bzw. linkem Vorhof und der rechten bzw. linken Kammer, außerdem die Aortenklappe und die Pulmonalklappe, diese führen zur Aorta in den Körperkreislauf bzw. in die Lunge.

Die Blutströmungen werden gemessen, wodurch Verwirbelungen und ggf. auch ein Rückstau des Blutes dargestellt werden.

Neben dem Ultraschall wird außerdem ein EKG (Elektrokardiogramm) angefertigt. Hierzu werden die atraumatischen Krokodilklemmen an verschiedenen Stellen wie den Achseln oder auch am Hinterbein des Tieres befestigt. Es wird nach dem Anbringen etwas Alkohol an die Stellen der Klemmen gegeben, um die Leitfähigkeit zu erhöhen.

Zusätzlich kann auch eine Blutdruckkontrolle sinnvoll sein. Dabei wird entweder an der Schwanzunterseite oder an einem Vorderbein gemessen. Dazu wird eine passende Manschette angebracht und mit dem Blutdruckmessgerät festgestellt, wie hoch der Blutdruck ist.

Für die Ultraschalluntersuchung wird im Bereich des Herzens auf beiden Seiten ein kleines Fenster rasiert und das Tier in Seitenlage verbracht. Während der Untersuchung wird die Seite gewechselt, um das Herz von beiden Seiten gut beurteilen zu können. Die ganze Untersuchung dauert in etwa eine halbe Stunde, in der das Tier ruhig liegen muss. Je nach Tier kann auch vorher etwas zur Beruhigung gegeben werden, wenn dies sonst ein sehr hohes Stresslevel für das Tier bedeutet bzw. das Durchführen der Untersuchung sonst nicht möglich ist. Die meisten Tiere merken aber schnell, dass nichts Schlimmes passiert und dulden die Untersuchung.

Die Kardiologin kann auch spezielle Blutuntersuchungen empfehlen. Der pro BNP-Wert beispielsweise kann zur Unterscheidung zwischen einem kardialen und respiratorischen Husten beitragen. Dieser Wert kann auch bei der weiteren Überwachung helfen, wenn das Herz bereits untersucht wurde und eine Problematik aufweist. Das pro BNP ist dann erhöht, wenn der Herzmuskel nicht ausreichend mit Sauerstoff versorgt wird oder die Herzkammern chronisch überlastet sind. Ein weiterer kardiologischer Parameter ist Troponin I. Dies ist ein Eiweiß des Herzmuskels, das bei einer Schädigung in die Blutbahn gelangt und als Marker für Herzmuskelerkrankungen dient.

Bei erhöhten Werten reicht die alleinige Blutuntersuchung zur Diagnostik allerdings nicht aus, sondern es sollte immer mit einer Ultraschalluntersuchung kombiniert werden.

Je nach Ergebnissen und der gestellten Diagnose müssen ggf. regelmäßig Medikamente für das Herz gegeben oder bei bevorstehenden Narkosen diese angepasst werden. Erfreulicherweise wird in einigen Fällen auch festgestellt, dass das Herz selbst nicht krank ist und das Geräusch lediglich funktional ist (also aufgrund einer Verwirbelung entsteht). Außerdem wird ein Zeitpunkt für eine nötige Kontrolle festgelegt, je nach Befund kann diese erst in einem Jahr, halbjährlich oder frequenter erfolgen.