Liebe Kundinnen und Liebe Kunden,
hiermit möchten wir Sie über die Neufassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) informieren, die am 22. November 2022 in Kraft treten wird.
Die Grundlage: Seit jeher ist es so, dass wir Tierärztinnen und Tierärzte unsere Leistungen nach einer gesetzlich vorgeschrieben Gebührenordnung, der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), zu berechnen haben. Diese gibt die zu berechnenden Leistungen und deren Entgelt vor. Die aktuelle und noch bis Ende November geltende Gebührenordnung stammt aus dem Jahr 1999 und enthält viele heute standardmäßig durchgeführte Leistungen wie z. B. die endoskopische Untersuchung des äußeren Gehörgangs oder das Röntgen eines Zahnes nicht.
Die Probleme: Eine grundlegende Erneuerung der GOT wird von der Tierärzteschaft seit vielen Jahren gefordert und für die Novellierung ein Unternehmen beauftragt, welches die benötigte Zeit, den technischen und personellen Aufwand einer Leistung ermittelt und daraus die neuen Posten und deren Entlohnung berechnet hat. Mit in die Berechnung eingeflossen sind neben den oben genannten Punkten auch die enorm gestiegenen gesetzlichen Vorgaben, die beim Betrieb einer Tierarztpraxis eingehalten werden müssen (z. B. das Tragen und auswerten lassen von Dosimetern zur Strahlenüberwachung der Mitarbeiter:innen, elektronische Zeiterfassungssysteme, Überprüfung der elektrischen Geräte durch Fachfirmen usw.).
Aufgrund des immer dramatischer werdenden Fachkräftemangels in der Tiermedizin haben auch die Berufsverbände die Tariflöhne und Empfehlungen für tiermedizinisches Fachpersonal deutlich angehoben, um dem Berufsstand eine Zukunft sichern zu können. Die Suche nach Fachpersonal verlangt heute mehr als nur Innovation und Kreativität!
Das Bevorstehende: Alle oben geschilderten Umstände haben ein Überarbeiten der tierärztlichen Leistungen dringend notwendig gemacht. Bereits im letzten Jahr war absehbar, dass die neue GOT kommen wird. Dass sie nun ausgerechnet jetzt, in einer für uns alle wirtschaftlich dramatischen Zeit kommt, ist mehr als unglücklich, wenn auch vorhersehbar. Da es sich aber zum einen um eine gesetzliche Vorgabe und zum anderen um eine notwendige Anpassung an seit langen gestiegenen Ausgaben handelt, ist der Weg unumgänglich und richtig.
Was heißt das für Sie und Ihre Tiere? Sie werden sich ab Ende November auf eine Steigerung der tierärztlichen Leistungen um ca. 20% einstellen müssen.
Wie ist das zu leisten? Ein Blick in die Tiermedizin anderer Länder wie Großbritannien, Schweden, die Niederlande und viele weitere lässt erahnen, was auch hier passieren dürfte. Dort liegen die Kosten für tiermedizinische Leistungen seit vielen Jahren deutlich über den Kosten in Deutschland. Das hat dazu geführt, dass bis zu 90% der Tiere krankenversichert sind. Die Beiträge sind dadurch erschwinglich geworden, die Anzahl der Versicherungsunternehmen ist gestiegen, diese sind weniger wählerisch und die Tiere im Gesamten besser versorgt.
Was können Sie tun? Seit Jahren erleben wir immer wieder Situationen, in denen erkrankte Tiere nicht die notwendige Behandlung bekommen können, weil die finanzielle Situation es nicht zulässt. Das sind auch für uns dramatische und sehr emotionale Situationen, die einen nicht so schnell loslassen. Die Tiere werden nicht jünger und dadurch nicht gesünder und die allgemeinen Lebenshaltungskosten sind für uns alle stark gestiegen. Aus diesen Gründen raten wir inzwischen seit Jahren zum Abschluss einer Tierkrankenversicherung. Hier ist in der Regel ein überschaubarer, fixer Betrag im Monat zu leisten und wenn dann doch eine Erkrankung entsteht oder ein Unfall passiert, greift die Versicherung und übernimmt die Kosten. Selbstverständlich wird es auch Tiere geben, die das nicht benötigen, die ihr Leben lang gesund und munter sind; das sind Tiere, die von einer Versicherung nicht profitieren werden. Allerdings kann das Niemand vorausahnen und die Entscheidung, seinem Familienmitglied die vielleicht lebensnotwendige Behandlung nicht zukommen lassen zu können, weil es nicht bezahlbar ist, ist keine Entscheidung, die irgendjemand treffen möchte.
Unser Rat: informieren Sie sich über Tierkrankenversicherung an unterschiedlichen Stellen und über die vielen Angebote (z.B. Versicherungsvertretende, Internet usw.). Es gibt auch Angebote für vorerkrankte und ältere oder alte Tiere. Ob das in Frage kommt, muss im Einzelfall entschieden werden. Die dann vorgeschlagenen Beiträge, mögen sie Ihnen auch hoch vorkommen, basieren vermutlich auf realistischen Schätzungen, was monatlich mindestens für Ihr Tier zur Seite gelegt werden muss, um anfallende Kosten annähernd zu decken. Unser Rat ist und bleibt trotzdem eine Rund-um-sorglos-Tierkrankenversicherung.
Ihr Team der Tierarztpraxis Münzenberg
Münzenberg, im Oktober 2022